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Veröffentlicht am 7. August 2025 um 21:21

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§ 14a EnWG – Steuerbare Verbraucher einfach erklärt

Mit der Energiewende steigt die Zahl stromintensiver Geräte in deutschen Haushalten rasant: Wärmepumpen, Wallboxen für E-Autos, Klimageräte oder Stromspeicher. Damit unser Stromnetz trotz dieser Entwicklung stabil bleibt, wurde § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) neu geregelt.

Doch was bedeutet das konkret für Verbraucher?

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte mit hoher Leistungsaufnahme, die vom Netzbetreiber temporär in ihrer Leistung reduziert werden dürfen, wenn das Stromnetz stark belastet ist.

Dazu zählen insbesondere:

Wallboxen für Elektroautos

Wärmepumpen

Klimaanlagen

Stromspeicher (unter bestimmten Voraussetzungen)

 

Wichtig 🚹 : Der Strom wird nicht komplett abgeschaltet, sondern lediglich gedrosselt.

 

Warum gibt es § 14a EnWG?

Der Gesetzgeber verfolgt damit drei zentrale Ziele:

Netzstabilität sichern

Stromnetze sollen auch bei hoher Nachfrage zuverlässig funktionieren.

Energiewende ermöglichen
Mehr E-Autos und Wärmepumpen sollen ohne teuren Netzausbau integriert werden.

Verbraucher entlasten
Wer seine Geräte steuerbar macht, profitiert von reduzierten Netzentgelten.

Was ändert sich seit 2024?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine bundesweit einheitliche Regelung. Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen müssen nach § 14a EnWG steuerbar sein.

Im Gegenzug erhalten Verbraucher finanzielle Vorteile. Es gibt dabei verschiedene Entlastungsmodelle, zum Beispiel:

eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte

oder zeitvariable Entlastungen

Der genaue Vorteil hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab.

Habe ich Nachteile durch die Steuerung?

In der Praxis: kaum.

 

Die Drosselung erfolgt selten und nur bei Netzengpässen

Eine Mindestleistung (z. B. 4,2 kW) ist gesetzlich garantiert

Komfort bleibt erhalten: Das Auto lädt weiter, die Wohnung bleibt warm

Für die meisten Haushalte ist die Steuerung nicht spürbar.

Für wen ist § 14a EnWG besonders relevant?

Hausbesitzer mit Wärmepumpe

E-Auto-Besitzer mit Wallbox

Bauherren und Sanierer

Vermieter und Immobilienverwalter

Elektrofachbetriebe & Energieberater

 

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